Allgemeine Geschäftsbedingungen

für den Inhalt der Website

I. Schutz des geistigen Eigentums / Urheberrecht:

Alle Inhalte auf der Website der Fa. Griesser Automobile sind urheberrechtlich geschützt. Der Inhalt darf nicht kopiert, verbreitet, verändert oder Dritten zugänglich gemacht werden. Jede Nutzung, sowie die Weitergabe an Dritte, auch in Teilen oder in überarbeiteter Form, ist ohne Zustimmung der Fa. Griesser Automobile bzw. eines anderen Urhebers untersagt.

II. Haftungsausschluss:

  1. Die Fa. Griesser Automobile übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen die Fa. Griesser Automobile, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens der Fa. Griesser Automobile kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
  2. Die Fa. Griesser Automobile behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Internetseiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. Daraus können keine haftungsrelevanten Rechte abgeleitet werden. Dies gilt des Weiteren auch für den Fall, dass die Website der Fa. Griesser Automobile aufgrund eines technischen Gebrechens vorübergehend nicht online erreichbar ist.  

III. Fahrzeugbestand:

  1. Angebote für den Kauf eines Fahrzeugs :
    1. Sämtliche im Internet bzw. sonst auf welche Art und Weise erfolgte Angebote der Fa. Griesser Automobile sind freibleibend (unverbindlich), soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
    2. Auf Fahrzeuge, die auf der Website der Fa. Griesser Automobile angeboten werden, jedoch zum Anfragezeitpunkt des Käufers - aus welchem Grund auch immer - tatsächlich nicht mehr erworben werden können, hat der Käufer keinen Rechtsanspruch. Des Weiteren können daraus auch keine Schadenersatzforderungen geltend gemacht werden.
    3. Soweit es sich bei den im Internet abgebildeten Fotos um Symbolabbildungen handelt, wird dies unmittelbar im Bereich der Abbildung angemerkt. Die darauf dargestellten Fahrzeuge bzw. Ausrüstungen stellen keinen unmittelbaren Vertragsgegenstand dar.

  2. Kaufpreis / Anzahlung / Rechnung :
    1. Zahlungen des Käufers gelten erst mit dem Zeitpunkt des Eingangs auf dem Geschäftskonto der Fa. Griesser Automobile oder bar als geleistet. Bei einer Drittfinanzierung ist der Zeitpunkt des Einlangens des Kaufpreises bzw. dessen Wertstellung durch den Finanzierer auf dem Geschäftskonto der Fa. Griesser Automobile ausschlaggebend.
    2. Anzahlungen bzw. unbare Zahlungen können nur nach entsprechender Vereinbarung mit der Fa. Griesser Automobile vom Käufer geleistet werden.
    3. Sollte nach Vertragsabschluss eine gesetzliche Anpassung von vertragsgegenständlichen steuerrechtlichen Abgaben erfolgen und sich dadurch letztendlich der Gesamtkaufpreis verändern, so kann eine diesbezügliche Nachverrechnung bis zur Übergabe des Fahrzeugs beidseitig schriftlich geltend gemacht werden.
    4. Gegen Ansprüche der Fa. Griesser Automobile kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.
    5. Der Kaufpreis beinhaltet keine Kosten für Transport und Zustellung. Auf Wunsch des Käufers werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung seitens der Fa. Griesser Automobile erbracht bzw. organisiert. Dabei werden die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden üblichen Fracht‐ und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt.

  3. Erfüllung:
    1. Der Käufer hat den Vertrag erfüllt, wenn der Kaufpreis samt allen aus dem Kaufvertrag ersichtlichen Nebenspesen in voller Höhe bei der Fa. Griesser Automobile eingegangen ist.
    2. Die Fa. Griesser Automobile hat den Vertrag erfüllt, wenn sie das Fahrzeug ordnungs- und bestellungsgemäß zur Abholung bereitgestellt und den Käufer hiervon nachweislich verständigt hat. Jedenfalls aber, wenn der Käufer das Fahrzeug übernommen hat. Erfüllungsort ist der vereinbarte Übergabeort. Mit der Übergabe gehen alle Gefahren auf den Käufer über.
    3. Die Abholfrist für den Käufer beträgt 5 Werktage. Wird das Fahrzeug verspätet übernommen, ist die Fa. Griesser Automobile berechtigt, eine angemessene Standgebühr zu verrechnen, diese ist unmittelbar bei Übergabe des Fahrzeugs fällig. Die Fa. Griesser Automobile haftet, sofern keine Versicherungsdeckung gegeben ist, für Schäden aus der Verwahrung nur bei Vorsatz oder grobem Verschulden.

  1. Eigentumsvorbehalt :
    1. Für den Fall, dass der Kaufgegenstand vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises an den Käufer ausgefolgt werden sollte, bleibt er bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Kaufpreises samt Nebenspesen im Eigentum der Fa. Griesser Automobile. Im Falle der Fremdfinanzierung des Kaufpreises ist die Fa. Griesser Automobile berechtigt, ihr Vorbehaltseigentum an den Dritten (Finanzierer) abzutreten. Der Käufer ist nicht berechtigt, Verfügungen welcher Art auch immer über das unter Eigentumsvorbehalt der Fa. Griesser Automobile stehende Fahrzeug zu treffen.

  2. Rücktritt :
    1. Das gegenständliche Fahrzeug wird – so nicht lagernd vorhanden – bei einem zuverlässigen Lieferanten bestellt. Die Fa. Griesser Automobile ist verpflichtet, den Käufer unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn sich herausstellt, dass das Fahrzeug ohne Verschulden der Fa. Griesser Automobile nicht lieferbar bzw. nicht mehr verfügbar ist. In diesem Falle ist der gegenständliche Vertrag ohne beidseitige Rechte und Pflichten unmittelbar gegenstandslos. Bereits geleistete Anzahlungen werden innerhalb von 14 Tagen rückerstattet.
    2. Kommt der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so kann die Fa. Griesser Automobile dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen mit der Erklärung setzen, dass sie nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist die Erfüllung des Vertrages durch den Käufer ablehnt, somit vom Kaufvertrag zurücktritt und Schadenersatz wegen Nichterfüllung (unberechtigter Rücktritt des Käufers) fordert. Die Verständigung über die Setzung einer Nachfrist hat seitens der Fa. Griesser Automobile schriftlich zu erfolgen und gilt ab Zugang. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a. als vereinbart.
    3. Bei rechtlich unbegründeter Nichterfüllung des Vertrages durch den Käufer und hieraus begründetem Rücktritt der Fa. Griesser Automobile ist die Fa. Griesser Automobile berechtigt, 10% des Kaufpreises als pauschalierten Schadenersatz (Stornogebühr) zu verlangen oder konkret bezifferten Schadenersatz geltend zu machen. Dies gilt auch umgekehrt im Falle einer rechtlich unbegründeten Nichterfüllung des Vertrages durch die Fa. Griesser Automobile

  3. Gewährleistung :
    1. Im Falle der Mangelhaftigkeit des Kaufgegenstandes ist der Käufer zunächst berechtigt, von der Fa. Griesser Automobile Verbesserung (Reparatur) oder Austausch der mangelhaften Sache zu verlangen. Darüber ist die Fa. Griesser Automobile unmittelbar zu verständigen. Die Erfüllung von Gewährleistungspflichten erfolgt, sofern keine anderen gesetzlichen Bestimmungen zum Tragen kommen, am Firmensitz der Fa. Griesser Automobile.
    2. Im Falle der Wandlung und der dadurch bedingten Rückstellung des Fahrzeuges durch den Käufer hat dieser der Fa. Griesser Automobile eine angemessene Abgeltung für die Benützung bzw. den Wertverlust bis zur Wandlung zu leisten.
    3. Wenn das Kaufgeschäft für beide Vertragsteile ein Unternehmensgeschäft darstellt, erklärt sich der Käufer ausdrücklich damit einverstanden, dass die Griesser Automobile für Gewährleistungsfälle nicht zu haften hat. Die Gewährleistung ist daher in diesem Fall ausdrücklich ausgeschlossen.

  4. Datenverarbeitung / Datenschutz / Adressenänderung
    1. Der Käufer stimmt bis auf Widerruf ausdrücklich zu, dass seine in diesem Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten auch über dieses Auftragsverhältnis hinausgehend vom Verkäufer zur postalischen, telefonischen und elektronischen Zusendung / Kontaktaufnahme von Angeboten und Dienstleistungen zum Zwecke der individuellen Betreuung, wie insbesondere zur Markt- und Meinungsforschung, Kundenzufriedenheit und zur Durchführung von Marketingaktionen hinsichtlich Produkten und Dienstleistungen des Verkäufers verarbeitet und gespeichert werden dürfen.
    2. Der Käufer kann diese Zustimmung jederzeit schriftlich ohne Angaben von Gründen ändern oder schriftlich (auch per e-mail) widerrufen.

  5. Rechtswahl, Gerichtsstand :
    1. Es gilt österreichisches Recht. Die Vertragssprache ist Deutsch.
    2. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz der Fa. Griesser Automobile sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.